Barrierefreie Website: Pflicht seit 2025? Checkliste & Test

Kurz erklärt: Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, Online-Angebote für Verbraucher barrierefrei zu gestalten – etwa Online-Shops, Buchungs- und Terminportale. Reine Informationsseiten und sehr kleine Dienstleister sind häufig ausgenommen. Dieser Artikel erklärt, wen die Pflicht betrifft, was eine barrierefreie Website ausmacht und wie Sie Ihre Website selbst testen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, sollten Sie im Zweifel mit einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder Ihrer IHK klären.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website kann von allen Menschen genutzt werden – auch von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, von älteren Menschen und von Nutzerinnen und Nutzern mit Screenreader oder ohne Maus. Maßstab sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Für das BFSG wird in der Praxis die Stufe WCAG 2.1 AA herangezogen, die über die europäische Norm EN 301 549 einfließt.

Die WCAG beruhen auf vier Grundprinzipien. Inhalte müssen

  • wahrnehmbar sein – z. B. Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos,
  • bedienbar sein – z. B. komplett per Tastatur nutzbar,
  • verständlich sein – z. B. klare Sprache, nachvollziehbare Formulare und Fehlermeldungen,
  • robust sein – also technisch sauber, damit Hilfsmittel wie Screenreader sie korrekt auslesen.

Ist eine barrierefreie Website Pflicht?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act der EU um. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für Websites ist vor allem der Bereich „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ relevant.

Wahrscheinlich betroffen

  • Online-Shops, die an Privatkunden verkaufen
  • Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen – z. B. Buchungen, Terminbuchungen mit Bezahlung, Abos, Tickets
  • Websites und Apps von Banken, Verkehrsunternehmen und Telekommunikationsanbietern

In der Regel nicht betroffen

  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht für Unternehmen, die Produkte in Verkehr bringen.
  • Reine Informations- und Unternehmenswebsites ohne Vertragsabschluss (z. B. eine Visitenkarten-Website mit Kontaktformular)
  • Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richten

Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, lohnt sich Barrierefreiheit – mehr dazu weiter unten.

Was droht bei Verstößen?

Die Einhaltung kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Nachbesserungen verlangen, im äußersten Fall den Vertrieb eines Angebots untersagen und Bußgelder verhängen – je nach Verstoß bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich wird diskutiert, ob Wettbewerber oder Verbände Verstöße abmahnen können. Wer betroffen ist, sollte das Thema deshalb nicht aufschieben.

Checkliste: Die 12 wichtigsten Punkte für eine barrierefreie Website

  1. Kontraste: Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift mindestens 3:1.
  2. Alternativtexte: Jedes inhaltlich wichtige Bild hat einen aussagekräftigen Alt-Text, rein dekorative Bilder einen leeren.
  3. Tastaturbedienung: Menü, Links, Formulare und Pop-ups lassen sich vollständig mit der Tab-Taste bedienen.
  4. Sichtbarer Fokus: Beim Navigieren per Tastatur ist immer erkennbar, welches Element gerade ausgewählt ist.
  5. Überschriften-Struktur: Eine H1 pro Seite, darunter logisch gegliederte H2 und H3 – wichtig für Screenreader und Google.
  6. Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder sind gekennzeichnet, Fehlermeldungen erklären, was zu tun ist.
  7. Zoom: Die Seite bleibt bei 200 % Vergrößerung lesbar und bedienbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.
  8. Aussagekräftige Links: Linktexte wie „Preise für Webdesign ansehen“ statt nur „hier klicken“.
  9. Videos und Audio: Untertitel bzw. Transkripte, kein automatisch startender Ton.
  10. Sprache: Die Seitensprache ist im Code hinterlegt (lang=”de”), Texte sind klar und verständlich formuliert.
  11. Cookie-Banner und Pop-ups: Auch sie müssen per Tastatur bedienbar und für Screenreader lesbar sein.
  12. Erklärung zur Barrierefreiheit: Betroffene Anbieter müssen informieren, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt – meist auf einer eigenen Seite.

So testen Sie Ihre Website selbst

Einen ersten Eindruck bekommen Sie kostenlos und ohne Vorkenntnisse:

  • Tastatur-Test: Legen Sie die Maus weg und versuchen Sie, mit Tab, Shift+Tab und Enter Ihre wichtigste Aufgabe zu erledigen – z. B. ein Kontaktformular absenden.
  • Lighthouse: In Google Chrome Rechtsklick → „Untersuchen“ → Reiter „Lighthouse“ → Kategorie „Barrierefreiheit“. Sie erhalten eine Punktzahl und konkrete Hinweise.
  • WAVE oder axe: Kostenlose Browser-Erweiterungen, die fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme und Formularfehler direkt auf der Seite markieren.
  • Screenreader: Mit NVDA (kostenlos für Windows) oder VoiceOver (in macOS und iOS integriert) hören Sie, wie Ihre Seite für blinde Menschen klingt.
  • Zoom-Test: Vergrößern Sie die Ansicht im Browser mit Strg und + auf 200 %.

Automatische Tools finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Für eine verlässliche Bewertung braucht es zusätzlich eine manuelle Prüfung.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Sogenannte Overlay-Tools blenden eine Leiste mit Schriftvergrößerung oder Kontrastmodus ein. Sie beheben aber keine Fehler im Code – fehlende Alt-Texte, falsche Überschriften oder nicht bedienbare Formulare bleiben bestehen. Ein Overlay allein macht eine Website deshalb nicht barrierefrei. Nachhaltig ist nur, die Ursachen in Design, Inhalt und Code zu beheben.

Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht

  • Mehr Kundschaft: In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen – dazu kommen viele ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft.
  • Besseres SEO: Saubere Überschriften, Alt-Texte, verständliche Linktexte und schnelle Ladezeiten helfen auch Google und KI-Suchen. Mehr dazu in unseren Onpage-SEO-Tipps.
  • Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle: Wer gute Kontraste und klare Formulare hat, verliert weniger Interessenten – auch auf dem Smartphone in der Sonne.

Am einfachsten lässt sich Barrierefreiheit bei einem Neubau oder Website-Relaunch umsetzen, weil Design und Technik dann ohnehin neu aufgebaut werden.

Häufige Fragen

Ist eine barrierefreie Website für alle Unternehmen Pflicht?

Nein. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 vor allem für Online-Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops oder Buchungsportale. Dienstleistende Kleinstunternehmen, reine Informationswebsites und reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen.

Gilt das BFSG für kleine Unternehmen?

Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen. Für Unternehmen, die Produkte verkaufen, gilt diese Ausnahme nicht.

Wie teste ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Für einen ersten Check eignen sich ein Tastatur-Test, der Lighthouse-Bericht in Google Chrome und kostenlose Erweiterungen wie WAVE oder axe. Für eine verlässliche Aussage ist zusätzlich eine manuelle Prüfung nach WCAG 2.1 AA nötig.

Hilft Barrierefreiheit beim Google-Ranking?

Indirekt ja. Viele Anforderungen – klare Struktur, Alt-Texte, verständliche Linktexte, gute Ladezeiten – sind gleichzeitig Grundlagen für gutes SEO und eine bessere Nutzererfahrung.

Kann Media Load Design meine Website barrierefrei machen?

Sprechen Sie uns an: Wir prüfen Ihre Website auf die wichtigsten Punkte und berücksichtigen Barrierefreiheit bei Webdesign und Relaunch von Anfang an. Zum Kontakt – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

30.10.2026

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